PROFIPAY UND  § 146A ABSATZ 4 ABGABENORDNUNG (AO) TEIL 1

13.05.25 08:36 Kommentar(e) Von Fabian Henschke

Profipay informiert zum § 146a
​(Anmeldung von KAssen an das Finanzamt)

Sehr geehrte Partner,

gemäß §146a Abs. 4 AO sind alle Unternehmen verpflichtet, 
ihre elektronischen Kassensysteme dem Finanzamt zu melden. Um Sie dabei effizient zu unterstützen,
 bietet Profipay eine automatisierte Lösung, mit der die Kassenmeldungen direkt aus dem System heraus erfolgen – gesetzeskonform,
 zuverlässig und ohne zusätzlichen Aufwand.

✅ Was bedeutet das für Sie?

Alle aktiven Kassensysteme müssen bis spätestens 31.07.2025 gemeldet sein.

Für Neuanschaffungen ab dem 01.07.2025 gilt eine Meldepflicht innerhalb eines Monats.

Geleaste oder gemietete Systeme sind ebenfalls meldepflichtig.

Die Meldung muss pro Betriebsstätte und Abrechnungspartner einheitlich erfolgen.


🔄 Profipay – Ihre Schnittstelle zur Finanzamtsmeldung

Profipay integriert die gesetzlichen Anforderungen direkt in den operativen Ablauf:
-  Meldungen zur Anschaffung, Inbetriebnahme,
-  Außerbetriebnahme und Abschaffung 
von Kassensystemen können vollautomatisiert erfolgen 

– je nach Prozess über das Profipay-Backend oder den Kassenclient selbst.

Falls keine automatisierte Übermittlung möglich ist, stellt Profipay alternativ ein XML-Format zur Verfügung.


🔁 Automatisierte Kassenanmeldung über Profipay: So funktioniert’s

1. Anschaffungsmeldung:
Für alle Bestands- und Neusysteme wird eine Anschaffungsmeldung im Profipay-Backend ausgelöst.

2. Inbetriebnahme je Abrechnungspartner – direkt am Kassenclient:
Die Inbetriebnahme erfolgt automatisiert über den Kassenclient, sobald dieser einem Point of Sale (PoS) zugeordnet und gestartet wird.
Der Kassenclient erkennt dabei automatisch den zugehörigen Abrechnungspartner, der im Profipay-Backend dem jeweiligen PoS zugewiesen ist.
Die Meldung an das Finanzamt wird im Hintergrund ausgelöst – vollständig digital, ohne zusätzlichen Eingriff.

3. Außerbetriebnahme bei Wechsel des Abrechnungspartners:
Ein Abrechnungspartner-Wechsel an einer Kasse erfordert eine vorherige Außerbetriebnahme.
👉 Diese erfolgt direkt am Kassenclient – jedoch nur durch Nutzer mit entsprechenden Berechtigungen, um versehentliche Änderungen zu verhindern.

Erst nach erfolgreicher Außerbetriebnahme kann die Kasse
 mit einem neuen Abrechnungspartner am PoS verbunden werden. 
Die neue Inbetriebnahme-Meldung erfolgt anschließend wieder automatisiert.

4. Abschaffungsmeldung:
Wenn ein Client dauerhaft außer Betrieb genommen wird (z. B. durch Sperrung oder Deaktivierung), erfolgt die Abschaffungsmeldung automatisch über das Profipay-Backend.

📧 Was Sie in Kürze von uns erhalten:

Aufgaben-Checkliste für Betreiber und Sub-Unternehmer

Update-Ankündigungen zur Systemumstellung

Detaillierte Konfigurationsanleitungen im Profipay-Backend

Schritt-für-Schritt-Guides zur Bedienung am Kassenclient

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Profipay begleitet Sie sicher durch alle Phasen der Kassenmeldepflicht – automatisiert, effizient und gesetzeskonform.

mit besten Grüßen aus dem Harz

Euer profipay-Team

Profipay und § 146a
Profipay und § 146a

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